Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

AGBs zum Download

Version 2015

Caroline Schimmel Consulting / CHE-371.732.992

I. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Caroline Schimmel Consulting mit ihren Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung seitens Kunden an Caroline Schimmel Consulting gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.

II. Mitwirkungspflicht des Klienten (Coachee/Auftraggeber)

Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich mache darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

Analog gilt das für alle weiteren Consulting Dienstleistungen, die durch Klienten in Anspruch genommen werden.

Jeder Kunde trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungsdienstleistungen. Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind kein Ersatz für eine notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlung. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbastbarkeit voraus.

III. Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung, im Contracting, festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt Caroline Schimmel Consulting zusammen mit dem Auftraggeber (Firmenkunde bzw. Repräsentant), dem Klienten (Coachee) und eventuell dem Vorgesetzten des Klienten die jeweiligen Erwartungen an das Coaching bzw. die Beratung. Die Kosten für Beratungsleistungen (Organisationsberatung, Einzelcoaching, Workshops, Teamentwicklung, Vorträge...) werden in einem separaten Contracting vereinbart.

Die Seminar- und Workshop-Preise verstehen sich, ausser wenn anders erwähnt, ohne Unterkunft und Verpflegung.

Caroline Schimmel Consulting erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Coaching-Packages und- / oder Pauschalangebote sind innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Coachings bzw. des Pauschalangebotes fällig.


Alle Preise meiner Leistungen verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.  

IV. Spesen

Zusätzliche Aufwendungen für Persönlichkeitsprofile oder ähnliches, die im Zusammenhang mit einer unserer Arbeit in Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.

Für Sitzungen ausserhalb von Schaffhausen wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 100.- verrechnet. Für Zugfahrten wird ein Halbtax-Ticket (2. Klasse) verrechnet, bei Autofahrten zum Klienten ausserhalb von Schaffhausen betragen die zusätzlichen Kosten CHF.-80/km (Hin-/Rückfahrt).

Auslagen wie Raummieten, spezielle Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten werden vorgängig mit den Klienten abgesprochen und separat in Rechnung gestellt.

V. Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten

Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienstleistungen:

Absagen von halb-, ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen sind bis 10 Arbeitstage im Voraus kostenlos, in diesem Fall wird die vorbereitende Arbeit inklusive Spesen zum vereinbarten Tagesansatz verrechnet.

Coaching-Sitzungen/Beratungsgespräche:

Eine kostenfreie Absage der Coaching- oder Beratungs-Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Bei Absagen am Tag des vereinbarten Auftragsbeginns wird der Gesamtbetrag verrechnet.

Ausfall von Beratungsdienstleistungen von Caroline Schimmel Consulting bedingt durch Krankheit, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl, sowie von Caroline Schimmel Consulting nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt Caroline Schimmel Consulting keinerlei Haftung.

VI. Vertraulichkeit

Caroline Schimmel Consulting verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

VII. Haftung

Caroline Schimmel Consulting arbeitet auf Basis qualifizierter beruflicher Ausbildungsgrundlagen und nach den Qualitätsstandards des BSO (Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung).

Bei meiner Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

Sämtliche Dienstleistungen von Caroline Schimmel Consulting haben keinerlei therapeutischen Anspruch und grenzen sich deutlich ab.

Der Versand beziehungsweise die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

VIII. Versicherungsschutz

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Klient. Die Versicherung der Teilnehmer ist einzig Sache des Klienten. Caroline Schimmel Consulting schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. Klienten sind persönlich und/oder durch ihren Arbeitgeber versichert.

IX. Gerichtsstand

Gerichtstand ist Schaffhausen. Es gilt das schweizerische Recht.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.